Satzung

Präambel

Die Mitglieder des Fanclubs verstehen sich als treue, faire und friedliche Fans des Ballspielverein Borussia 09 e. V. Dortmund (BVB).

§ 1

Name und Sitz

1. Der BVB-Fanclub trägt den Namen Borosen.

2. Der Fanclub hat seinen Sitz in Bielefeld-Brackwede.

§ 2

Geschäfts- und Gründungsjahr

1. Das Geschäftsjahr des Fanclubs beginnt analog zu einer Bundesliga Saison am 01.07. eines Kalenderjahres und endet am 30.06. des Folgejahres.

2. Der Fanclub wurde am 20.06.2023 gegründet.

§ 3

Ziele und Werte

1. Förderung des kollegialen und gesellschaftlichen Zusammenlebens.

2. Der Fanclub handelt im Sinne des Fair Play.

3. Der Fanclub ist selbstlos und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

4. Der Fanclub distanziert sich deutlich von Rassismus, Antisemitismus, LSBTI+ -Feindlichkeit, Sexismus, Gewalt und Diskriminierung.

§ 4

Mitglieder und Mitgliedschaft

1. Jede natürliche Person kann Mitglied des Fanclubs werden.

2. Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann formlos bei einem Mitglied des Fanclubs gestellt werden.

3. Die Aufnahme in den Fanclub geschieht geschieht nach Abstimmung des Vorstandes durch Mehrheitsbeschluss.

4. Die Mitgliedschaft endet durch:

– Austritt (formlos einem Mitglied des Vorstands mitzuteilen).

– Feststellung einer Zuwiderhandlung der in §3 Satz 4 festgehaltenen Werte.

– Ausschluss (durch 2/3 Mehrheit der Mitglieder einer Mitgliederversammlung).

– Tod.

§ 5

Mitgliedsbeiträge und Kosten

Es wird ein jährlicher Beitrag von 1€ erhoben. Dieser ist an den/die Kassenwart*in zu entrichten.

§ 6

Versammlung

1. Zu allen Versammlungen werden stets alle Mitglieder eingeladen. Sie müssen ausreichend früh informiert werden.

2. Mitgliederversammlungen finden in unregelmäßigen Abständen statt. Einmal pro Jahr findet eine Jahreshauptversammlung statt.

3. Beschlüsse in der Mitgliederversammlung bedürfen einer 51% Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

4. Alle Mitglieder haben Mitspracherecht.

5. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an.

6. Versammlungen werden protokolliert und das Protokoll allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

§ 7

Organe und Funktionen

1. Organe des Fanclubs sind:

– die Mitgliederversammlung

– der Vorstand, bestehend aus zwei in der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und Kassenprüfer*in (alle gewählt durch die anwesenden Mitglieder der Jahreshauptversammlung).

2. Alle Organe und Funktionsträger*innen des Fanclubs arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

3. Alle gewählten Ämter sind Teil des Vorstandes.

4. Die Ämter werden auf den Jahreshauptversammlungen gewählt und gelten bis zur nächsten Wahl.

§ 8

Wahlen

1. Die Mitglieder des Vorstandes und weitere Ämter des Fanclubs bleiben bis zur nächsten Jahreshauptversammlung im Amt.

2. Die/Der Kassenwart*in wird ebenfalls bis zur nächsten Jahreshauptversammlung gewählt, darf in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Vorstand stehen und muss den Mitgliedern stets loyal gegenüber sein.

3. Alle gewählten Personen behalten so lange ihr Amt, bis eine Nachfolge gewählt ist.

§ 9

Kassenprüfung

1. Die Kasse des Fanclubs wird jährlich durch die/den gewählte*n Kassenprüfer*in geprüft.

2. Die/Der Kassenprüfer*in erstellt für die Jahreshauptversammlung einen Bericht über den aktuellen Kassenstand.

3. Der Bericht darf von allen Mitgliedern eingesehen werden.

§ 10

Auflösung

10 Zur Auflösung des Fanclubs bedarf es der Zustimmung zweier Drittel der Anwesenden auf der Jahreshauptversammlung sowie des kompletten Vorstandes. Etwaiges Fanclubvermögen wird der BVB-Stiftung „leuchte auf“ vermacht.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungssitzung am 01.06.2023 erstellt und genehmigt. Sie wurde in der vorliegenden Version am 01.07.2024 überarbeitet und genehmigt.